Der Fall sorgte im vergangenen Sommer für Bestürzung in der Wiener Leopoldstadt. Ein hochgradig hörbehinderter Mann wurde bei einem Polizeieinsatz durch Schüsse lebensgefährlich verletzt. Am kommenden Montag muss sich der 29-Jährige nun vor einem Geschworenengericht im Wiener Landeslgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann dreifachen Mordversuch vor und strebt eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an.
Familiendrama in der Leopoldstadt
Es war der 15. Juni, als die Situation in einer Wohnung in der Leopoldstadt eskalierte. Der Vater des 29-jährigen Elektrotechnikers wählte verzweifelt den Notruf. Sein Sohn, der aufgrund seiner Taubstummheit in einer eigenen Welt lebte, litt offensichtlich unter einer schweren Psychose. Er hatte sich eingesperrt und verkündet, er sei nun „Gott und der Chef“. Die herbeigerufenen Beamten standen vor einer hochgradig instabilen Lage, die schließlich die Spezialeinheit WEGA auf den Plan rief.
Blendgranate ohne Wirkung
Gegen 14.50 Uhr stürmten die Spezialkräfte die Wohnung, in der sich der junge Mann in der Küche verschanzt hatte. Trotz des Wissens um die Gehörlosigkeit des Betroffenen setzten die Beamten eine Blendgranate ein. Der beabsichtigte Effekt des „Doppelknalls“ blieb jedoch naturgemäß wirkungslos. Laut Anklage hielt sich der 29-Jährige ein Messer mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge an die Brust und reagierte auf keinerlei Zurufe. Als er mit erhobener Waffe einige Schritte auf die Polizisten zuging, fielen zwei Schüsse.
Überleben nach dem Koma
Eine Kugel traf den Wiener serbischer Herkunft direkt in den Bauch. Selbst als er bereits schwer verletzt am Boden lag, wurde noch ein Taser gegen ihn eingesetzt. Nur eine sofortige Notoperation und ein tagelanges künstliches Koma retteten dem jungen Mann das Leben. Heute sitzt er nicht nur als körperlich Gezeichneter, sondern auch als Beschuldigter vor Gericht.
Verteidigung kritisiert Mordanklage
Die Anwälte des Beschuldigten, Alexander Prenner und Noah McElheney, fahren schwere Geschütze gegen die Anklageschrift auf. Sie argumentieren, dass ihr Mandant die Beamten lediglich vertreiben, aber keinesfalls töten wollte. Für die Einstufung als dreifachen Mordversuch gäbe es laut dem Verteidiger-Duo „überhaupt keine Anhaltspunkte“. Zwar bestreiten sie nicht, dass der Mann psychiatrische Hilfe benötige, die Schwere der Anklage halten sie jedoch für völlig überzogen.
Entscheidung durch Geschworene
Nun liegt es an den Geschworenen im Wiener „Landl“, über das Schicksal des 29-Jährigen zu entscheiden. Im Zentrum der Verhandlung wird die Frage stehen, ob ein psychotischer Mann in einer Ausnahmesituation tatsächlich mit Tötungsabsicht handelte oder ob der Einsatz und die anschließende Anklage eine Verkettung tragischer Umstände darstellen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Der Prozess markiert den Schlusspunkt eines Einsatzes, der Fragen über den Umgang der Exekutive mit psychisch kranken und behinderten Menschen aufwirft. Während die Staatsanwaltschaft auf der Gefährlichkeit beharrt, sieht die Verteidigung ein Opfer der Umstände. Das Urteil wird richtungsweisend für die Bewertung ähnlicher Kriseneinsätze sein.
Quelle“heute.at“
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