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Der Fall sorgte weit über die Grenzen Salzburgs hinaus für hitzige Debatten über das Recht auf Selbstverteidigung.

Im Zentrum stand ein 66-jähriger Hausbesitzer, der einen flüchtenden Einbrecher mit einem gezielten Schuss in den Hinterkopf getötet hatte. Nun fällte das Landesgericht Salzburg ein Urteil, das viele überrascht, aber juristisch eine klare Grenze zieht.

Blutiges Ende einer Flucht

Es war der Nachmittag des 31. Juli 2025, als die sommerliche Ruhe im Stadtteil Gnigl durch Schüsse zerrissen wurde. Ein 31-jähriger Ungar und seine 30-jährige Lebensgefährtin waren in das Einfamilienhaus eines Salzburgers eingedrungen. Als der Besitzer unerwartet heimkehrte, eskalierte die Situation binnen Sekunden. Der Hausbesitzer griff zu seiner legal besessenen Waffe, entsperrte die Kassette und repetierte.

Während das Einbrecher-Duo laut Anklage sofort die Flucht über den Wintergarten antrat, folgte ihnen der 66-Jährige. Nach zwei Warnschüssen kniete sich der Schütze im Garten nieder. Ein einziger Schuss traf den flüchtenden Mann direkt in den Hinterkopf. Trotz der verzweifelten Erste-Hilfe-Versuche seiner Partnerin verstarb der 31-Jährige noch am Tatort.

Mordvorwurf gegen Notwehr-Argument

Die Staatsanwaltschaft Salzburg legte die Latte hoch und klagte den bisher unbescholtenen Pensionisten wegen Mordes an. Das Hauptargument: Ein Schuss auf einen flüchtenden Menschen könne niemals als Notwehr gewertet werden. Zudem wurde ein am Tatort gefundenes Messer zum Streitpunkt. Der Angeklagte gab an, er habe sich bedroht gefühlt, doch die Spurensuche blieb vage. Auf der Waffe konnten keine DNA-Reste des getöteten Einbrechers gesichert werden.

Der Angeklagte, der seit Oktober 2025 in Untersuchungshaft saß, betonte während des gesamten Prozesses, dass er den Einbrecher nicht habe töten wollen. Sein Verteidiger plädierte auf eine Putativnotwehr-Situation – also die Annahme einer Bedrohung, die objektiv vielleicht nicht in diesem Maße vorlag, aber subjektiv so empfunden wurde.

Das Urteil der Geschworenen

Am Montag folgte die Entscheidung, die im Gerichtssaal für Aufsehen sorgte. Das Gericht sprach den 66-Jährigen von allen Hauptankagepunkten frei. Weder der Vorwurf des Mordes noch jener der schweren Körperverletzung mit Todesfolge hielten der rechtlichen Prüfung durch die Geschworenen stand. Die Begründung stützt sich maßgeblich auf die individuelle Wahrnehmung der Bedrohungslage zum Tatzeitpunkt.

Bereits im Vorfeld war die Komplizin des Verstorbenen juristisch belangt worden. Die 30-Jährige wurde bereits im Dezember wegen gewerbsmäßigen Diebstahls und Einbruchs zu 15 Monaten Haft verurteilt, wovon sie zwei Monate unbedingt absitzen muss.

Das Urteil von Salzburg zeigt eindringlich die Komplexität von Notwehr-Exzessen auf. Während die Staatsanwaltschaft die Flucht des Opfers als Ende der Gefahr sah, werteten die Richter die Extremsituation des überfallenen Hausbesitzers zugunsten des Angeklagten. Es bleibt ein Präzedenzfall, der die Debatte um Eigentumsschutz und Verhältnismäßigkeit neu entfachen wird.

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Von admin

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