Seit Anfang Juni ist die neue Weiterbildungszeit als Nachfolgemodell der klassischen Bildungskarenz in Österreich in Kraft. Das Arbeitsmarktservice (AMS) zieht eine erste Bilanz über die Entwicklung der Anträge sowie die Auswirkung der reformierten Bestimmungen.
Strenge Prüfung der Ansuchen
Seit dem Start am 8. Juni gab das Arbeitsmarktservice bis Ende Juli bei 550 Anträgen grünes Licht. Weitere 312 Ansuchen befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Dem stehen 471 abge lehnte Anträge gegenüber. Als Hauptgrund für die negativen Bescheide nannte das AMS zu früh eingereichte Anträge.
Gedeckelte Kosten und neue Kriterien
Die Neugestaltung erfolgte nach Kritik des Rechnungshofes sowie aus Spargründen. Während der Staat in Spitzenzeiten jährlich über 500 Millionen Euro für die Bildungskarenz aufwendete, sind die Ausgaben für die neue Weiterbildungszeit nun auf 150 Millionen Euro pro Jahr gedeckelt. Zudem gelten strengere Voraussetzungen: Bei Besserverdienern ist eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers vorgeschrieben. Gefördert werden ausschließlich Aus- und Weiterbildungen, die für den Arbeitsmarkt relevant und überbetrieblich verwertbar sind.
Finanzielle Staffelung der Beihilfe
Für Personen mit geringem Einkommen kann die neue Regelung finanziell attraktiver sein als das Vorgängermodell, welches sich ausschließlich am Arbeitslosengeld orientierte. Im Jahr 2026 liegt die Mindest-Weiterbildungsbeihilfe bei 1.286 Euro monatlich beziehungsweise 41,49 Euro pro Tag. Die Berechnung erfolgt über ein einkommensabhängiges Stufenmodell. Inklusive des Arbeitgeberbeitrags können maximal 2.163 Euro pro Monat erreicht werden. Laut Angaben des AMS verfügen 28,9 Prozent der bisherigen Teilnehmer über eine tertiäre Ausbildung.
Aus für den geringfügigen Zuverdienst
Parallel dazu gelten seit Jahresbeginn verschärfte Regelungen für den Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit. Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe ist eine geringfügige Beschäftigung bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr möglich. Dieses Verbot gilt – abgesehen von einer Ausnahme – auch für die neue Weiterbildungszeit. Im Vorjahr war ein Nebenverdienst von bis zu 551 Euro monatlich erlaubt. Die Regelung sorgte für Kritik seitens der Grünen, von Sozialorganisationen sowie aus der Kunst- und Kulturszene. Im April warnten 1.500 Künstler und 160 Kultureinrichtungen vor Rechtsunsicherheit und verschlechterten Arbeitsbedingungen.
Erste Bilanz durch das AMS
Welche genauen Auswirkungen das Zuverdienstverbot auf die Dauer der Arbeitslosigkeit hat, wird das AMS erst gegen Jahresende beurteilen können. AMS-Chef Johannes Kopf bewertet die bisherigen Zahlen jedoch positiv. Im ersten Halbjahr 2026 wechselten um rund 1.700 Personen mehr aus einer geringfügigen in eine vollversicherte Beschäftigung als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Rund 1.000 dieser Personen verblieben dabei beim selben Dienstgeber. Johannes Kopf sieht darin den tatsächlichen Erfolg der Reform.
Die reformierte Weiterbildungszeit setzt auf klare Arbeitsmarktrelevanz, eine finanzielle Deckelung und gestaffelte Beihilfen. Trotz strengerer Vorgaben und gestiegener Ablehnungsquoten verzeichnet das AMS eine rege Inanspruchnahme sowie erste positive Bewegung bei vollversicherten Arbeitsverhältnissen.
Quelle „heute.at“
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