Das Land Burgenland greift beim Schwerverkehr durch und plant die Einführung einer neuen Mautgebühr für schwere Lkw.
Ab dem 1. Jänner 2027 sollen ausgewählte Abschnitte des Landesstraßennetzes kostenpflichtig werden. Insbesondere Mautpreller, die Autobahnen und Schnellstraßen umfahren, stehen im Visier der Maßnahme.
144 Kilometer Fahrbahn betroffen
Die geplante Maut betrifft Streckenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 144 Fahrstreifenkilometern. Es handelt sich vorrangig um stark frequentierte Zubringerstraßen, die Verbindungen zwischen wichtigen Grenzübergängen und dem höherrangigen Straßennetz bilden.
Präsentiert wurden die Pläne von Landesrat Heinrich Dorner gemeinsam mit Andreas Temmel (Gruppenvorstand im Amt der Burgenländischen Landesregierung) sowie Hannes Thiesz (Geschäftsführer der Bau und Betrieb Burgenland).
Konkret betrifft die Gebührenpflicht folgende Abschnitte:
- Die B50 zwischen dem Grenzübergang Klingenbach und der Anschlussstelle zur A3.
- Die B61a zwischen dem Grenzübergang Rattersdorf und der Anschlussstelle zur S31.
- Die B63a vom Grenzübergang Schachendorf über die B63(a) bis zu den Anschlussstellen der A2 bei Pinkafeld bzw. Markt Allhau.
Ausweichverkehr stoppen und Schützen
Als Auslöser der Maßnahme gilt der stetig zunehmende Ausweichverkehr. Immer mehr schwere Nutzfahrzeuge nutzen das untergeordnete Straßennetz, um der regulären Autobahnmaut zu entgehen. Da die Landesstraßen baulich nicht für diese Dauerbelastung ausgelegt sind, drohen erhebliche Straßenschäden. Zudem belasten Lärm und Abgase die Lebensqualität der Anrainer.
Landesrat Heinrich Dorner betont, wer die Landesstraßen als günstige Alternative nutze, müsse künftig einen gerechten Beitrag zur Straßenerhaltung leisten. Dies sei man den Bürgern und Steuerzahlern schuldig. Erreicht werden soll neben einer Einnahmensteigerung vor allem eine gezielte Umlenkung des Transitverkehrs zurück auf Autobahnen sowie eine Erhöhung der Kontrolldichte.
Zeitplan bis zum Start
Die gesetzliche Grundlage bildet eine Novelle des Burgenländischen Straßengesetzes, die am 14. August 2026 in die öffentliche Begutachtung geht. Während dieser Frist können Betroffene Stellungnahmen einreichen. Der Beschluss im Burgenländischen Landtag ist für Oktober vorgesehen, bevor nach technischen Vorbereitungen der Start zum 1. Jänner 2027 erfolgen soll.
Mit der gezielten Bepreisung von 144 Fahrstreifenkilometern zieht das Burgenland eine klare Grenze gegen Mautprellerei. Die Abgabe schützt die Infrastruktur, entlastet die Bevölkerung an den Zubringerstrecken und zwingt den Schwerverkehr zurück auf das dafür vorgesehene Hauptstraßennetz.
Quelle „heute.at“
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