Die geringfügige Beschäftigung neben dem Bezug von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe wird ab 2026 drastisch eingeschränkt. Der Nationalrat hat im Zuge des Doppelbudgets 2025/26 eine tiefgreifende Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) beschlossen, die bei vielen Betroffenen für Verunsicherung sorgt.
Das Aus für den generellen Zuverdienst
Bisher war es Arbeitslosen generell erlaubt, eine geringfügige Beschäftigung (derzeit bis zur Geringfügigkeitsgrenze) auszuüben, ohne dass die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung gekürzt wurde. Dieses allgemeine Zuverdienstmodell fällt ab dem Jahr 2026 weg. Die Möglichkeit, nebenbei geringfügig zu arbeiten, wird auf wenige Ausnahmefälle beschränkt.
Die neuen Ausnahmen im Detail
Aufgrund massiver Kritik haben die Koalitionsparteien nachgebessert und in einigen wichtigen Bereichen Ausnahmen festgelegt. Parallel zum Leistungsbezug ist eine geringfügige Beschäftigung künftig nur noch möglich für:
- Längere Umschulungen und Weiterbildungen: Wer im Auftrag des Arbeitsmarktservice (AMS) eine Schulungsmaßnahme absolviert, die mindestens vier Monate dauert und einen Umfang von mindestens 25 Wochenstunden aufweist, darf weiterhin geringfügig arbeiten. Dies soll, wie die Abgeordneten August Wöginger (ÖVP), Josef Muchitsch (SPÖ) und Fiona Fiedler (NEOS) in der Begründung zum Antrag (626/A) festhalten, finanzielle Engpässe mildern und die Aus- und Weiterbildungsbereitschaft sowie den erfolgreichen Abschluss fördern. Auch die Teilnahme an Arbeitsstiftungen und das Unternehmensgründungsprogramm zählen dazu.
- Ältere Langzeitarbeitslose: Für diese spezielle Gruppe bleibt die Zuverdienstmöglichkeit ebenfalls erhalten.
- Menschen mit Behindertenstatus: Personen mit anerkanntem Behindertenstatus können weiterhin geringfügig tätig sein.
- Bezieher eines Pflegestipendiums: Nach derzeitigem Stand des Koalitionsantrags wird auch dieses Problem behoben, sodass Bezieher eines Pflegestipendiums weiterhin geringfügig in Pflegeeinrichtungen arbeiten können.
Die Befürworter betonen, dass durch die Ausnahme bei Schulungen die Möglichkeit eröffnet werde, bereits während der Bildungsmaßnahme in fachrelevanten Bereichen erwerbstätig zu sein und nützliche praktische Erfahrungen zu sammeln.
Grüne: „Schlampige“ Gesetzesarbeit und Forderung nach mehr
Kritik kommt weiterhin von der Opposition. Der Grünen-Sozialsprecher Markus Koza sprach von „selbstverursachten Fehlern“ und „Tippfehlern“ in Zusammenhang mit der ursprünglichen Gesetzesverschärfung. Er brachte einen eigenen Antrag (581/A) als „Trägerrakete“ ein, um die Koalition zur Korrektur zu bewegen.
Koza weist darauf hin, dass die aktuellen Regelungen für bestimmte Berufsgruppen weiterhin problematisch sind. Insbesondere für Kulturschaffende und Künstler fordert er eine Ausnahmeregelung, damit diese ihre künstlerische Tätigkeit nicht aufgeben müssen.
Ein extremes Beispiel betrifft Schriftsteller: Ihnen drohe künftig bei Auszahlung auch geringfügiger Buchhonorare der Verlust der sozialen Absicherung und des Versicherungsschutzes.
Neue Hürden mit punktuellen Erleichterungen
Die Gesetzesänderungen stellen für die Mehrheit der Arbeitslosen eine signifikante Einschränkung der finanziellen Flexibilität dar. Während die Nachbesserungen bei längerfristigen Qualifizierungsmaßnahmen und für Pflegestipendium-Bezieher eine dringend notwendige Erleichterung bringen, bleiben wichtige Berufsgruppen wie Künstler und Schriftsteller weiterhin von einem drohenden Verlust der sozialen Absicherung bedroht. Jobsuchende sind gut beraten, sich beim AMS exakt über ihre individuellen Zuverdienstmöglichkeiten ab 2026 zu informieren.
AustriaAktuell.at: Wir bringen Klarheit in die Gesetzesflut.