Nach intensiven Verhandlungen bringt die Bundesregierung am Mittwoch eine weitreichende Novelle des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes (TNRSG) in Begutachtung. Die Änderungen sollen bereits ab Juli 2026 in Kraft treten und gehen in mehreren Punkten über das ursprüngliche Regierungsprogramm hinaus. Staatssekretärin für Gesundheit und Konsumentenschutz Ulrike Königsberger-Ludwig (Name vorhanden) sieht darin ein starkes Zeichen für Prävention und Jugendschutz.
Trafik-Monopol für Nikotinbeutel und E-Liquids

Eine zentrale Neuerung betrifft Nikotinbeutel („Pouches“) und nikotinhaltige E-Liquids. Diese werden künftig ausschließlich über das Tabakmonopol vertrieben.

  • Verkauf: Nur noch in Trafiken erlaubt.
  • Regeln: Es gelten die gleichen strengen Bestimmungen wie für klassische Zigaretten, inklusive umfassendem Werbeverbot, Alterskontrollen und strengem Jugendschutz.
  • Werbung: Laufende Werbeverträge müssen spätestens bis Februar 2028 beendet werden. Onlineversand und Sponsoring sind künftig untersagt.

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig betont: „Nikotinbeutel sind kein Lifestyle-Produkt, sondern hochdosierte Suchtmittel. Jetzt gelten auch für sie klare gesetzliche Spielregeln.“ Mit dieser Regelung soll aggressiven Marketingstrategien, etwa über Social Media und Gratisproben, ein Riegel vorgeschoben werden. Die Novelle soll zudem bis 2029 rund 500 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen bringen, die zweckgebunden in Gesundheitsprävention und Aufklärungsarbeit fließen.

Aus für Einweg-E-Zigaretten ab Ende 2026

Ein bedeutender Schritt, der nicht im Regierungsprogramm verankert war, ist das Verbot von Einweg-E-Zigaretten – sowohl mit als auch ohne Nikotin. Dieses Verbot soll mit Ende 2026 wirksam werden.

  • Grund: Schnelle Suchtentwicklung bei Jugendlichen, die durch bunte Designs, süße Aromen (wie Cola oder Mango) und offensive Social-Media-Vermarktung angesprochen werden. Laut ESPAD 2024 nutzen bereits 28 Prozent der 15-Jährigen regelmäßig E-Zigaretten.
  • Gesundheitsrisiko: Königsberger-Ludwig warnt, dass diese Geräte oft giftige Substanzen und hohe Nikotindosierungen enthalten. Kontrollen der AGES (Name vorhanden) zeigten eine Überschwemmung des Marktes mit illegalen und mangelhaften Produkten.
  • Umwelt: Hinzu kommt die massive Umweltproblematik durch unsachgemäß entsorgte Geräte mit fest verbauten Lithiumbatterien, die Müllanlagen in Brand setzen können.

Die Staatssekretärin erklärt: „Dass wir dieses Verbot durchsetzen konnten, obwohl es nicht im Regierungsprogramm vorgesehen war, zeigt: Diese Regierung handelt flexibel und entschlossen.“

Tabakfreie Zonen auf Spielplätzen

Auch öffentliche Spielplätze werden in Zukunft stärker geschützt.

  • Verbot: Künftig ist das Wegwerfen von Tabakprodukten, verwandten Erzeugnissen und Zubehör auf öffentlichen Spielplätzen untersagt.
  • Kennzeichnung: Die Zonen müssen als tabakfrei gekennzeichnet werden.
  • Kommunen: Gemeinden erhalten ausdrücklich die Möglichkeit, über diese Mindeststandards hinauszugehen und etwa ein komplettes Rauchverbot auf Spielplätzen zu erlassen.

Ziel ist es, Kinder vor gesundheitlichen Risiken durch Abfälle wie Zigarettenstummel zu schützen und das Bewusstsein für ein sauberes, gesundes Umfeld zu stärken.

Die Tabakgesetz-Novelle ist ein umfassendes Paket, das den Jugendschutz durch die strikte Regulierung von Nikotinbeuteln und E-Liquids sowie das überraschende Verbot von Einweg-E-Zigaretten deutlich verschärft. Österreich folgt damit dem Beispiel anderer europäischer Länder (Belgien, Frankreich, Großbritannien, Niederlande), die bereits ein Verbot von Einweg-Vapes beschlossen haben. Die Einnahmen aus der Besteuerung der neuen Produkte sollen direkt in die Prävention fließen.

Quelle“heute.at“

Klare Regeln für gesunde Luft.

Von admin

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert