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Im achten Wiener Gemeindebezirk sorgte ein prächtiger Altbau für unschöne Schlagzeilen hinter der Fassade.

Fünf Bewohner der Josefstadt setzten sich erfolgreich gegen eine intransparente Abrechnung zur Wehr und erkämpften eine beachtliche Summe zurück.

Intransparente Abrechnungen in der Josefstadt

Der Konflikt in dem Zinshaus in Wien-Josefstadt schwelte bereits seit geraumer Zeit. Zwei Mieter, beide um die 50 Jahre alt, hegten schon länger Zweifel an der Korrektheit ihrer Betriebskostenabrechnungen. Während sie in der Vergangenheit bereits kleinere Erfolge erzielen konnten, schlossen sie sich in diesem Jahr mit drei weiteren Nachbarn zusammen. Gemeinsam wandten sie sich an die Mietervereinigung, um die Abrechnungen der Jahre 2020 bis 2022 lückenlos prüfen zu lassen.

Versicherungen ohne Nachweis und Schmutz im Flur

Die Experten der Mietervereinigung stießen bei der Überprüfung auf gravierende Ungereimtheiten. Besonders brisant: Die Hausverwaltung war für bestimmte Zeiträume nicht in der Lage, die entsprechenden Versicherungspolizzen vorzulegen. Da die Kostenbasis somit nicht belegt werden konnte, galten die verrechneten Beträge als rechtlich unzulässig. Zusätzlich bemängelten die Mieter die Reinigungsleistung im Haus. Die Kosten für die Säuberung des Stiegenhauses standen in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Qualität, die von den Bewohnern als unregelmäßig und mangelhaft beschrieben wurde.

Schlichtungsstelle erzwingt hohe Rückzahlungen

Da eine außergerichtliche Einigung zunächst scheiterte, landete der Fall vor der Schlichtungsstelle. Dort wurde das Urteil zugunsten der Mieter gefällt. Die Hausverwaltung musste klein beigeben und die zu viel eingehobenen Beträge zurückerstatten. Die Gesamtsumme der Rückzahlungen belief sich auf exakt 13.100 Euro, wobei die individuellen Beträge je nach Wohnnutzfläche variierten.

Auszahlung nach Wohnungsgröße gestaffelt

Die Mieter profitieren nun erheblich von ihrer Hartnäckigkeit. Während ein Bewohner rund 1.100 Euro zurückerhielt, konnte sich ein anderer Mieter über eine Gutschrift von stattlichen 4.700 Euro freuen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass sich ein genauer Blick in die jährliche Abrechnung lohnt, besonders wenn Leistungen und Kosten nicht mehr im Einklang stehen.

Der Erfolg der Mietergemeinschaft in der Josefstadt ist ein wichtiges Signal für den Konsumentenschutz im Wohnbereich. Ohne die Unterstützung der Mietervereinigung und den Gang zur Schlichtungsstelle wären die überhöhten Kosten wohl unentdeckt geblieben. Transparenz ist bei Betriebskosten keine Bitte, sondern eine gesetzliche Pflicht der Hausverwaltungen.

Quelle „heute.at“

Recht behalten statt draufzahlen.

Von admin

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