Die Bundesregierung steht kurz vor dem nächsten großen Schritt bei der Sanierung des Staatshaushalts. Noch vor der Budgetrede von Finanzminister Markus Marterbauer am 10. Juni soll das neue Budgetbegleitgesetz in Begutachtung gehen. Damit werden die rechtlichen Grundlagen für das milliardenschwere Sparpaket geschaffen.
Im Zentrum stehen neue Steuern, Kürzungen bei Förderungen und umfassende Änderungen für Familien, Arbeitnehmer und Unternehmen. Innerhalb der Koalition wird weiterhin intensiv über Details des Doppelbudgets 2027/28 verhandelt.
Regierung arbeitet am finalen Gesetz
Laut Informationen aus dem Finanzministerium befindet sich das Budgetbegleitgesetz bereits „auf den letzten Metern“. Der Entwurf soll noch diese Woche eingebracht werden, damit eine mindestens zweiwöchige Begutachtungsfrist möglich bleibt.
Das Gesetz dient vor allem dazu, bereits angekündigte Maßnahmen rechtlich umzusetzen. Viele Änderungen sollen mit 1. Jänner 2027 in Kraft treten und die maroden Staatsfinanzen stabilisieren.
Alkohol und Unternehmen stärker belastet
Besonders deutlich werden die Änderungen im Steuerbereich. Geplant ist eine Erhöhung der Alkoholsteuer auf hochprozentige Getränke um 30 Prozent. Dadurch könnten Spirituosen künftig deutlich teurer werden.
Auch Unternehmen müssen sich auf höhere Belastungen einstellen. Die Körperschaftssteuer soll für Firmen mit mehr als einer Million Euro Gewinn von derzeit 23 auf 24 Prozent steigen.
Zusätzlich plant die Regierung weitere Einsparungen:
- Die Steuerbegünstigung für privat genutzte E-Firmenautos soll wegfallen
- Die NoVA-Befreiung für ukrainische Fahrzeuge in Österreich wird gestrichen
- Das Homeoffice-Pauschale steht vor dem Aus
- Der Gewinnfreibetrag bei Wertpapieren dürfte ebenfalls entfallen
Familienbonus wird neu geregelt
Auch Familien sind von den Sparmaßnahmen betroffen. Der volle Familienbonus von aktuell 2.000 Euro pro Kind und Jahr soll künftig nur noch für Kinder unter drei Jahren sowie für Alleinerziehende gelten.
Für alle anderen Familien wird ein Teil des Bonus an die Erwerbstätigkeit beider Eltern gekoppelt. Rund 500 Euro sollen nur dann vollständig gewährt werden, wenn beide berufstätig sind.
Gleichzeitig bleibt das Einfrieren mehrerer Sozialleistungen bestehen. Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Krankengeld werden weiterhin nicht an die Inflation angepasst.
Änderungen bei Arbeitslosenversicherung
Eine weitere zentrale Maßnahme betrifft die Arbeitslosenversicherung. Künftig sollen alle Beschäftigten denselben Beitragssatz von 2,95 Prozent des Bruttogehalts bezahlen.
Die bisherige Staffelung beziehungsweise Befreiung für Geringverdiener soll entfallen. Damit werden auch niedrige Einkommen stärker belastet.
Budgetrede am 10. Juni wird richtungsweisend
Das Budgetbegleitgesetz ist jedoch nur ein Teil des gesamten Sparprogramms. Weitere Maßnahmen sollen kurz vor der Budgetrede im Ministerrat beschlossen werden. Bis zur Präsentation des Doppelbudgets bleibt für die Experten im Finanzministerium daher kaum Zeit. Die endgültigen politischen Einigungen müssen nun in konkrete Zahlen und Gesetzestexte umgesetzt werden. Fest steht bereits jetzt: Österreich steht vor einer der größten Budgetreformen der vergangenen Jahre.
Quelle“heute.at“
Österreich spart – und viele werden es spüren.