Wer Kleidung, Deko oder technische Gadgets direkt aus Drittstaaten wie China bestellt, muss sich auf höhere Kosten einstellen.
Das EU-Parlament hat eine neue Bearbeitungsgebühr für Bestellungen bis zu einem Warenwert von 150 Euro beschlossen.
Die sogenannte „Handling Fee“ greift spätestens ab 1. November 2026. Den genauen Betrag legt die EU-Kommission fest, eine Anpassung an die tatsächlichen Kontrollkosten soll alle zwei Jahre erfolgen.
Abgabe fällt pro Warengruppe an
Die beschlossene Verordnung sieht vor, dass die Gebühr als fixer Betrag pro Zolltarifposition im Paket abgerechnet wird. Voraussichtlich wird diese mindestens zwei Euro betragen. Für Konsumenten bedeutet das: Wer drei identische T-Shirts bestellt, zahlt die Abgabe nur einmal. Befinden sich jedoch drei unterschiedliche Produktkategorien – etwa ein T-Shirt, eine Handyhülle und eine Uhr – in einem Paket, fällt der Betrag dreimal an.
Formal richtet sich die Gebühr an Händler und Online-Plattformen wie Temu oder Shein, in der Praxis dürften die Kosten jedoch an die Kunden weitergereicht werden. Die Kontrolle übernimmt eine neue EU-Zollbehörde im französischen Lille, die ihre Arbeit sofort aufnimmt. Zudem wird eine gemeinsame Zolldatenplattform aufgebaut, um Einfuhren zentral zu erfassen und Risiken effektiver zu erkennen.
Zusätzliche Zollregelungen seit Juli 2026
Die neue Bearbeitungsgebühr kommt zu einer bereits bestehenden Regelung hinzu. Seit 1. Juli 2026 wird für Kleinsendungen unter 150 Euro ein pauschaler Zoll von 3 Euro je Warenkategorie eingehoben. Diese Zollabgabe ist ausdrücklich von der künftigen Bearbeitungsgebühr getrennt.
Der Pauschalzoll von 3 Euro gilt jedoch nur als Übergangslösung. Sobald die neue EU-Zolldatenplattform voll einsatzbereit ist, greifen für diese Waren wieder die regulären Zollsätze.
Kritik und Forderungen aus dem Handel
Der Handelsverband begrüßt die Schritte der EU, verlangt jedoch eine konsequente Umsetzung. „Die Gebühr muss spürbar, EU-weit einheitlich und vollständig von den verursachenden Drittstaatenplattformen getragen werden. Sie muss sämtliche Kontroll- und Vollzugskosten abdecken“, erklärt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbands. Zwei Euro seien aus seiner Sicht lediglich die Untergrenze.
Gleichzeitig übt Will Kritik an Plänen auf nationaler Ebene: Er warnt vor der geplanten österreichischen Paketsteuer von 2,40 Euro ab 1. Oktober. Diese belaste neben internationalen Plattformen auch mehr als 4.000 heimische Händler, die ihre Produkte über große Marktplätze vertreiben.
Sicherheitsmängel bei Importen aus China
Hintergrund der EU-Maßnahmen ist das enorme Aufkommen an Importpaketen. Im Jahr 2025 gelangten täglich rund 16 Millionen Billigartikel in die EU. Kontrolliert wurden davon lediglich 0,0082 Prozent. Bei den durchgeführten Überprüfungen fielen 64 Prozent der kontrollierten Spielwaren und Mini-Elektrogeräte durch die Sicherheitschecks.
Grundlegende Änderung im EU-Zollrecht
Im Rahmen der Reform werden Verkäufer und Plattformen, die Waren aus Nicht-EU-Ländern an europäische Kunden verschicken, zollrechtlich künftig als Importeure eingestuft. Damit sind sie verpflichtet, die erforderlichen Daten bereitzustellen, Abgaben zu zahlen oder zu garantieren sowie die Einhaltung der EU-Vorschriften sicherzustellen.
Bei wiederholten schweren Verstößen sieht die Reform zudem strenge Sanktionen vor: Unternehmen können mit Geldstrafen von bis zu sechs Prozent des Wertes jener Waren belegt werden, die sie im vorangegangenen Jahr in die EU eingeführt haben.
Dirk Gotink, zuständiger Berichterstatter im EU-Parlament, spricht von der „größten Reform des europäischen Zolls seit 1968“. Ziel sei es, das schädliche Geschäftsmodell billiger, rechtswidriger und gefährlicher Importe aus China zu beenden und einen Handel zu etablieren, der auf europäischen Standards und fairem Wettbewerb basiert.
Quelle: „heute.at“
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