Ein junger Steirer wollte den Weg in die Selbstständigkeit wagen und steht nun vor den Trümmern seiner Existenz. Weil er laut Berechnungen des Arbeitsmarktservice (AMS) zu viel verdient hat, wurden ihm die Leistungen gestrichen. Die Folge sind Mietrückstände, Mahnungen und pure Verzweiflung.
Der Traum vom eigenen Handwerksbetrieb

Alles begann mit einer klaren Vision: Ein junger Mann aus der Steiermark wollte sich mit einem eigenen Handwerksbetrieb eine solide Zukunft aufbauen. Um das Risiko zu minimieren, startete er im Mai 2025 zunächst in Vollzeit bei einer Leasingfirma und trieb seine Firmengründung parallel als Nebenjob voran. Die Zusage der Leasingfirma war vielversprechend: Nach sechs Monaten sollte eine fixe Übernahme erfolgen. Doch im Oktober 2025 folgte die Ernüchterung. Da eine nebenberufliche Selbstständigkeit im Unternehmen nicht erwünscht war, wurde das Dienstverhältnis beendet.

Abgelehnt vom Gründerprogramm

Nach dem plötzlichen Jobverlust suchte der Steirer sofort den Weg zum AMS. Sein Plan war es, über das Unternehmensgründungsprogramm (UGP) die nötige Unterstützung für die Aufbauphase zu erhalten, da sein Betrieb zu diesem Zeitpunkt noch nicht genug abwarf, um den Lebensunterhalt zu sichern. Doch die Hilfe wurde ihm verwehrt. Wie der Betroffene gegenüber der Kleinen Zeitung schildert, änderte das AMS die Begründung für die Ablehnung mehrfach. Zuerst hieß es, er sei bereits selbstständig, dann wurden andere formale Hürden vorgeschoben.

Die bürokratische Falle der Geringfügigkeit

Im Dezember erhielt der Gründer lediglich eine Einmalzahlung von 123,50 Euro. Das Hauptproblem liegt in der rechtlichen Einstufung der Arbeitslosigkeit bei Selbstständigen. Diese liegt nur vor, wenn das Einkommen zuzüglich elf Prozent des Umsatzes unter der Geringfügigkeitsgrenze bleibt. Da der Jungunternehmer zwischen Juli und Dezember 2025 insgesamt 3.309 Euro einnahm, errechnete das AMS einen monatlichen Durchschnitt, der über dieser Grenze lag. Dass dieser Betrag keineswegs reiner Gewinn war, spielte für die Behörde keine Rolle.

Umsatz ist nicht gleich Gewinn

Der Steirer kritisiert vor allem die mangelnde Differenzierung des Systems. Ein Großteil der 3.309 Euro floss direkt in die Vorfinanzierung von Material und betriebliche Fixkosten. Im Dezember selbst gab es laut seinen Angaben überhaupt keine Einnahmen. Dennoch blieb der Leistungsbezug eingestellt. Die Auswirkungen sind verheerend: Die Miete für November und Dezember blieb unbezahlt, der Stromanbieter schickte bereits die erste Mahnung. Trotz ständiger Bewerbungen auf vom AMS vermittelte Stellen fühlt er sich durch die starren Regeln blockiert.

Der Fall des steirischen Jungunternehmers zeigt die harten Realitäten des österreichischen Sozialsystems für Gründer auf. Während Eigeninitiative gefordert wird, können bürokratische Durchschnittsberechnungen und die fehlende Unterscheidung zwischen Umsatz und privatem Einkommen angehende Unternehmer in den Ruin treiben. Für den Betroffenen bleibt die bittere Erkenntnis, dass der Weg in die Selbstständigkeit in Österreich oft einem bürokratischen Hindernislauf gleicht.

Quelle „heute.at“

Österreich braucht Mutmacher statt Paragraphenreiter.

Von admin

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