Die Bundesregierung hat ein umfassendes Paket geschnürt, um das Arbeiten im Alter finanziell deutlich attraktiver zu gestalten. Ab 2027 treten weitreichende steuerliche Entlastungen und Beitragsbefreiungen in Kraft, die Pensionisten und Erwerbstätige im Regelpensionsalter spürbar entlasten sollen. Kernstück der Reform ist ein großzügiger Freibetrag, der Mehrleistung direkt im Geldbörserl ankommen lässt.
Steuerfreier Zuverdienst bis 15.000 Euro
Das neue Modell sieht vor, dass ein Zuverdienst von bis zu 1.250 Euro monatlich beziehungsweise 15.000 Euro im Jahr komplett steuerfrei bleibt. Diese Maßnahme richtet sich an alle, die das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht haben. Ziel ist es, die wertvolle Erfahrung älterer Arbeitnehmer im Erwerbsprozess zu halten und den Wirtschaftsstandort zu stärken.
Wegfall der Pensionsversicherungsbeiträge
Zusätzlich zur steuerlichen Begünstigung gibt es eine Reform bei den Sozialversicherungsabgaben. Für alle Erwerbstätigen im Regelpensionsalter werden die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung gestrichen. Dieser Vorteil gilt unabhängig davon, ob die Pension bereits bezogen wird oder ob man den Pensionsantritt aufschiebt und stattdessen voll weiterarbeitet.
Investitionen in den Arbeitsmarkt 60 Plus
Um die Beschäftigung von Personen ab 60 Jahren gezielt zu fördern, stellt die Regierung ab 2027 jährlich 100 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Diese Mittel fließen in spezielle Arbeitsmarkt-Maßnahmen in Zusammenarbeit mit dem AMS. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) betonte bei der Präsentation, dass damit mehr Leistungsgerechtigkeit geschaffen und ein wichtiger Impuls für den Aufschwung des Landes gesetzt werde.
Zeitplan und Vorziehen anderer Maßnahmen
Ursprünglich waren die Anreize bereits für 2026 geplant, nun erfolgt der Start des Pakets im Jahr 2027. Grund für die Verschiebung ist unter anderem die angespannte Budgetsituation. Dennoch gibt es gute Nachrichten für das Jahr 2026: Die steuerliche Entlastung von Überstunden und Feiertagsarbeit wird vorgezogen, um auch hier die Belohnung von Mehrleistung früher wirksam zu machen.
Rechenbeispiel für die Praxis
Wie massiv die Ersparnis ausfällt, zeigt ein konkretes Beispiel: Eine Person mit einer Pension von 2.000 Euro brutto verdient monatlich 1.500 Euro dazu. Im aktuellen System bleiben nach SV-Abgaben 1.288 Euro übrig, die noch versteuert werden müssen. Ab 2027 bleiben durch den Wegfall der PV-Beiträge zunächst 1.422 Euro. Da die ersten 15.000 Euro im Jahr steuerfrei sind, bedeutet das in diesem Fall für zehn Monate im Jahr „brutto für netto“.
Vorteile bei höherem Einkommen
Auch bei einem höheren Zuverdienst greift die Entlastung, allerdings ist der Freibetrag schneller aufgebraucht. Wer beispielsweise 3.200 Euro brutto zusätzlich verdient, behält künftig nach SV-Abgaben 3.076 Euro. In diesem Szenario ist der 15.000-Euro-Freibetrag nach knapp fünf Monaten ausgeschöpft, danach fällt für die darüber hinausgehenden Beträge wieder die reguläre Einkommenssteuer an.
Die Reform bietet echte finanzielle Anreize für alle, die über das Regelpensionsalter hinaus aktiv bleiben wollen. Durch die Kombination aus dem 15.000 Euro Steuerfreibetrag und dem Entfall der Pensionsversicherungsbeiträge bleibt den Betroffenen deutlich mehr Netto vom Brutto. Auch wenn das Gesamtpaket erst 2027 startet, markiert es einen Wendepunkt in der Bewertung von Arbeit im Alter.
Quelle „heute.at“
Leistung, die sich im Alter endlich auszahlt.