Trinkgeld-Pauschalierung: Regierung schafft Rechtssicherheit

Wien/Österreich: Nach langen Diskussionen hat die Regierung mit dem gestrigen Beschluss im Nationalrat einen wichtigen Meilenstein für die Tourismusbranche gesetzt:

Eine bundeseinheitliche Trinkgeldregelung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Diese Neuerung wird von der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und den Fachverbänden als dringend notwendiger Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit gefeiert. Das Damoklesschwert drohender Nachzahlungen gegenüber Finanz und Sozialversicherung soll damit Geschichte sein – auch bei Kartenzahlungen und den beliebten betrieblichen Verteilsystemen (Tronc).

WKÖ-Spitze und Fachverbände begrüßen Neuerung

„Mit dem gestrigen Beschluss der Trinkgeldregelung im Plenum des Nationalrats hat die Regierung die gesetzlichen Voraussetzungen für eine praxisgerechte Trinkgeldregelung geschaffen“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus in der WKÖ. Sie hebt hervor, dass der gefundene Kompromiss die Verunsicherung der letzten Monate beendet und Klarheit für Betriebe sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schafft.

Ihre Branchenkollegen, Alois Rainer (Obmann des Fachverbands Gastronomie) und Georg Imlauer (Obmann des Fachverbands Hotellerie), stoßen in dasselbe Horn. „Rechtssicherheit hat für uns oberste Priorität, damit unsere Betriebe und Mitarbeiter:innen sich auf das Wesentliche – den Service am Gast – konzentrieren können, ohne Nachforderungen fürchten zu müssen“, so die beiden Fachverbandsobleute unisono. Sie begrüßen ausdrücklich, dass auch die in der Praxis verbreiteten Troncsysteme – also die Verteilung des Trinkgelds unter den Beschäftigten – nun einen klaren gesetzlichen Rahmen erhalten.

Die neuen Pauschalsätze im Detail

Die Sozialpartner haben sich im Vorfeld auf einheitliche Pauschalbeträge geeinigt, welche nun durch eine Verordnung der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ab Anfang 2026 festgelegt werden und als Bemessungsgrundlage für Abgaben dienen.

JahrMitarbeiter:in mit InkassoMitarbeiter:in ohne Inkasso
202665 Euro45 Euro
202785 Euro45 Euro
2028100 Euro50 Euro
danachIndexierungIndexierung

Wahlfreiheit für Wenig-Trinkgeld-Empfänger

Ein wichtiger Punkt der Regelung ist die Möglichkeit für Mitarbeiter:innen, die regelmäßig wesentlich weniger Trinkgeld erhalten, aus der Pauschale herauszuoptieren. Sie können stattdessen das tatsächlich erhaltene Trinkgeld als Grundlage für die Abgabenbemessung ansetzen.

Fazit: Mehr Planungssicherheit, weniger Bürokratie

Die neue bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalierung beendet den Flickenteppich an unterschiedlichen Landesregelungen und schützt Betriebe und Beschäftigte vor unangenehmen Überraschungen bei Kontrollen. Ein klarer Rahmen schafft die Basis für einen fokussierten Top-Service am Gast.

Quelle „Wirtschaftskammer Österreich“

Österreich: Klarheit, die serviert wird!

Von admin

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