Blutiger Donnerstag in Wien-Landstraße
Es war der 3. Februar, kurz nach 15 Uhr, als die Wiener Anwaltskanzlei in der Landstraße zum Schauplatz eines Albtraums wurde. Ein damals 53-jähriger Frühpensionist, bewaffnet mit mehreren Messern, stürmte die Kanzlei und stach brutal auf eine 56-jährige Kanzleimitarbeiterin ein. Die Frau wurde von insgesamt 16 Messerstichen getroffen – einmal ins Gesicht, zehnmal in Brust und Bauch, fünfmal in Arme und Beine. Ein Blaulicht-Großeinsatz folgte, und noch am selben Abend schnappten Polizisten den Täter vor seiner Wohnung.
„Das hast du jetzt davon!“ – Die unfassbare Tat
Vor Gericht gestand der Mann, er sei „voll auszuckt“. Der Grund für seine Wut? Angeblich zu wenig Taschengeld. Er habe sich beschwert, aber keine Rückmeldung erhalten. Daraufhin fasste er einen düsteren Plan, packte fünf Messer ein und kehrte zur Kanzlei zurück. Schon im Innenhof soll er die entgegenkommende Mitarbeiterin mit der Faust geschlagen haben. Als sie ins Büro stolperte, warf sich der korpulente Stammkunde auf sie, zückte ein Springmesser und schrie: „Das hast du jetzt davon!“ Laut Videoüberwachung ließ er erst nach einer Minute von der Frau ab. Dass sie überlebt hat, grenzt an ein Wunder.
Ein „Funkeln in den Augen“ und eine tickende Zeitbombe
Das tapfere Opfer berichtete im Zeugenstand der „Krone“: „Er hat ein Funkeln in den Augen gehabt und dann ist er zum Angriff übergegangen. Das nächste, was ich gesehen habe, ist, dass er ein Messer gezogen hat.“ Der Verteidiger behauptete, sein Mandant habe niemanden töten wollen. Der Täter selbst erklärte, er sei „schon bissl verärgert“ gewesen. Seit zwanzig Jahren leidet er an Schizophrenie, nahm seine Medikamente aber nur gelegentlich.
Staatsanwältin und Gerichtspsychiater Peter Hofmann waren sich einig: Der Täter sei eine „tickende Zeitbombe“ und „hochgefährlich“. Die Geschworenen fällten schnell ihr Urteil: Wegen versuchten Mordes wurde der heute 54-Jährige, aufgrund seiner Unzurechnungsfähigkeit, auf unbestimmte Zeit in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht – eine laut Richter „absolut alternativlose“ Entscheidung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Ein tragischer Fall, der einmal mehr die Bedeutung der psychischen Gesundheit in den Vordergrund rückt und zeigt, wie wichtig es ist, die Anzeichen zu erkennen, bevor es zu spät ist.
Quelle „heute.at“
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