Ein Fall von ungewöhnlicher Brutalität und Kälte beschäftigt derzeit die Ermittlungsbehörden in Niederösterreich.
Ein 18-jähriger Nachwuchs-Kampfsportler steht im Verdacht, einen 29-jährigen Mann aus Wien gezielt in eine Falle gelockt und anschließend gewaltsam getötet zu haben. Neue Details zum Tatablauf und den Hintergründen werfen ein beunruhigendes Licht auf das Geschehene.
Die Falle im Nachbarhaus
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler nahm der erst 18-jährige ungarische Staatsbürger aus dem Bezirk Korneuburg Tage vor der Tat über die Social-Media-Plattform Snapchat Kontakt zu dem 29-jährigen Wiener auf. Er verleitete das spätere Opfer schließlich zu einem Treffen in Langenzersdorf. Als Tatort diente ein Nachbarhaus, auf das der Verdächtige gemeinsam mit seiner Familie während der urlaubsbedingten Abwesenheit der Eigentümer aufpassen sollte.
Brutaler Angriff und Geständnis
In der Nacht auf den 7. August eskalierte die Situation vor Ort. Der 18-jährige Taekwondo-Kämpfer soll sein Opfer mit bloßen Händen attackiert und tödlich verletzt haben. Nach anfänglich vagen und wirren Aussagen legte der Verdächtige im Zuge der Einvernahme ein Geständnis ab. Als Motiv gab er homophobe Beweggründe an und erklärte, er habe dem Opfer gezielt eine Falle stellen wollen.
Sicherstellung und Festnahme
Im Anschluss an die Tat vertraute sich der Verdächtige seinen Eltern sowie einem Bekannten an. Die aufmerksamen Beamten fanden schließlich die Leiche des 29-Jährigen am Tatort. Der 18-Jährige wurde daraufhin im Elternhaus festgenommen. Gegen ihn wurde umgehend die Untersuchungshaft verhängt. Die Ermittler gehen nach aktuellem Kenntnisstand von einem Einzeltäter aus; Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter liegen derzeit nicht vor.
Mögliche Hintergründe im Visier
Gegenstand der laufenden Ermittlungen ist unter anderem die Frage, ob der Tatverdächtige Verbindungen zur sogenannten Pädo-Hunter-Szene unterhielt. Diese Gruppierung macht Jagd auf Homosexuelle und unterstellt diesen pauschal Pädophilie. Das Opfer dürfte der Verdächtige jedoch rein zufällig ausgewählt haben.
Verteidigung setzt auf Unzurechnungsfähigkeit
Die bekannte Strafverteidigerin Astrid Wagner hat die Rechtsvertretung des beschuldigten 18-Jährigen übernommen. Sie verweist darauf, dass beim Verdächtigen zum Tatzeitpunkt ein erheblicher Konsum von Ecstasy vorgelegen habe, wodurch die Zurechnungsfähigkeit möglicherweise aufgehoben gewesen sei. Zur Klärung dieser Frage hat die Staatsanwaltschaft bereits ein chemisches Gutachten zur Blut- und Harnprobenanalyse sowie ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben.
Ergebnis der Obduktion
Das vorläufige Obduktionsergebnis bestätigt die massive Gewalteinwirkung auf den Verstorbenen. Als Todesursache wurden Einwirkungen auf den Halsbereich sowie ein stumpfes Schädel-Hirn-, Brustkorb- und Bauchtrauma festgestellt. Für den Tatverdächtigen gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Fall in Langenzersdorf stellt die Ermittler vor ein erschütterndes Szenario aus mutmaßlich gezielter Verlockung über soziale Medien, Hassmotiven und exzessiver Gewaltanwendung. Die genauen Umstände der Schuldfähigkeit des Verdächtigen müssen nun durch gerichtsmedizinische und psychiatrische Gutachten geklärt werden, während die Justiz die weiteren rechtlichen Schritte einleitet.
Quelle „heute.at“
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