In Österreich lassen einkommensschwache Familien jedes Jahr rund 400 Euro ungenutzt verstreichen. Der Grund dafür ist meist reine Unkenntnis über zustehende Vergünstigungen oder die Sorge vor bürokratischem Aufwand.
Wer über einen Befreiungsbescheid der Rundfunkgebühren-Stelle OBS verfügt, spart nicht nur die monatliche Rundfunkabgabe. Seit April 2026 besteht zusätzlich ein fester Anspruch auf verbilligten Mobilfunk und einen gesetzlich gedeckelten Strompreis.
Wie eine aktuelle Modellrechnung des Vergleichsportals tarife.at zeigt, summieren sich beide Entlastungsschienen für eine vierköpfige Familie bei voller Ausschöpfung auf bis zu 399 Euro Ersparnis im Jahr.
Informationsdefizit verstellt Weg zu Hilfen
Die Ursachen für die geringe Inanspruchnahme liegen tief im System. Michael Kreil, Geschäftsführer von tarife.at, verweist auf ein strukturelles Problem bei österreichischen Sozialleistungen. Ein erheblicher Teil der Berechtigten wisse gar nicht, dass ihnen Zuschüsse zustehen, oder schrecke vor dem Antrag ab.
Zusätzlich halte Scham viele Betroffene davon ab, ihren Rechtsanspruch geltend zu machen. Unter Berufung auf Untersuchungen der Armutskonferenz betont Kreil, dass allein bei der Mindestsicherung etwa ein Drittel der Berechtigten – rund 73.000 Haushalte – komplett auf die finanzielle Unterstützung verzichtet.
Mobilfunk-Zuschuss bringt 144 Euro im Jahr
Über die staatliche „Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“ zieht der Bund monatlich bis zu 12 Euro direkt von der Handyrechnung ab. Das ergibt auf das Jahr hochgerechnet eine Ersparnis von 144 Euro.
Das Marktangebot sorgt jedoch für Verwirrung: Nicht alle Mobilfunkanbieter haben die nötige Vereinbarung mit dem Ministerium unterzeichnet. Wer einen Vertrag hat, gewährt den Rabatt zudem oft nur für ausgewählte Tarife. Unter den 55 verfügbaren Sozialtarifen klafft die Leistung weit auseinander: Während 31 Angebote mindestens 100 GB Daten und 14 sogar unbegrenztes Datenvolumen bieten, speisen fünf Anbieter ihre Kunden mit null Datenvolumen ab. Die Förderung ist zudem pro Haushalt auf einen einzigen Vertrag begrenzt.
Strompreis-Deckel spart rund 255 Euro
Wesentlich unkomplizierter greift der Nachlass beim Strom, der seit April 2026 flächendeckend und vollautomatisch über jeden Energieversorger abgewickelt wird. Inhaber eines OBS-Bescheids zahlen für den reinen Energieanteil bis zu einer Jahresgrenze von 2.900 Kilowattstunden einen gedeckelten Preis von 6 Cent netto pro Kilowattstunde.
Für den darüber liegenden Mehrverbrauch gilt derzeit ein Referenzwert von 10,18 Cent netto, während Netzentgelte und Steuern regulär berechnet werden. Für eine vierköpfige Familie mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden beziffern die Analysten das Einsparpotenzial allein beim Strom auf rund 255 Euro jährlich. Die tatsächliche Summe hängt vom individuellen Verbrauch und dem bisherigen Tarif ab.
Genaue Einkommensgrenzen für die Befreiung
Anspruch auf die OBS-Befreiung haben Personen mit geringem Einkommen, darunter Bezieher von Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegegeld, Arbeitslosengeld oder Ausgleichszulage. Die monatliche Nettoeinkommensgrenze liegt bei 1.465,40 Euro für Alleinstehende und bei 2.311,81 Euro für Zweipersonenhaushalte. Für jedes weitere Haushaltsmitglied steigt der Grenzwert um 226,11 Euro. Der Antrag wird schriftlich oder online direkt bei der Gebührenstelle OBS eingereicht.
Das auswertende Portal tarife.at ist eine Tochtergesellschaft von Geizhals.at und betreibt in Österreich behördlich zertifizierte Tarifvergleiche für Telekommunikation und Energie.
Das rechtzeitige Prüfen eigener Ansprüche zahlt sich für einkommensschwache Haushalte direkt aus. Wer bereits einen OBS-Bescheid besitzt, sollte die damit verknüpften Ermäßigungen bei Mobilfunk und Strom rasch einfordern, um das Haushaltsbudget spürbar zu entlasten.
Quelle „heute.at“
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