Das Ende des Dreijahres-Zitterns? Eine neue Regelung soll private Mietverhältnisse stabiler machen und das Bangen um die Verlängerung befrister Verträge mildern.
Ab September 2025 steht Österreichs Mietmarkt eine bedeutende Neuerung bevor, die insbesondere Mieter im privaten Sektor aufatmen lassen könnte. Die aktuell oft auf drei Jahre befristeten Mietverträge, die für viele Betroffene regelmäßige Unsicherheit bedeuten, sollen einer längeren Mindestlaufzeit weichen. Das Ziel: Mehr Planbarkeit und Entlastung für tausende Haushalte.
Von drei auf fünf Jahre: Der „Meilenstein“ kommt
Bislang sind fast die Hälfte aller privaten Mietverhältnisse befristet, Tendenz steigend. Nach drei Jahren hieß es für Mieter oft: hoffen und bangen, ob der Vertrag verlängert wird. Dieses „Zittern“ soll nun ein Ende haben. Wie Vizekanzler Andreas Babler, der auch für Wohnungsangelegenheiten zuständig ist, kürzlich in der Fragestunde im Nationalrat auf eine Anfrage eines SPÖ-Kollegen bekräftigte, wird im September ein entsprechender „Meilenstein“ umgesetzt.
Babler kündigte unmissverständlich an: „Wir werden im September eine Gesetzesänderung vorlegen, die die Mindestbefristung von Mietverträgen von derzeit drei auf fünf Jahre verlängert.“ Damit unterstreicht die Regierung ihre Ansicht, dass Wohnraum kein Spekulationsobjekt, sondern ein Grundbedürfnis und Grundrecht ist. „Mit dem Mietpreis-Stopp und der Verlängerung der Mindestbefristung greift die Regierung regulierend ein – für stabile Wohnverhältnisse und für mehr Geborgenheit im eigenen Zuhause“, so Babler.
Wertsicherungsklauseln: Eine faire Lösung in Sicht
Neben der Verlängerung der Mindestbefristung könnte es bald auch Bewegung bei den umstrittenen Wertsicherungsklauseln geben. Andreas Babler weist darauf hin, dass ein Großteil dieser Klauseln in österreichischen Mietverträgen laut aktueller Rechtsprechung ungültig sei. Um hier für Klarheit zu sorgen und einen fairen Ausgleich zu schaffen, wird derzeit gemeinsam mit dem ebenfalls von der SPÖ geführten Justizministerium an einer Lösung gearbeitet. Ziel ist ein „fairer Interessenausgleich“ zwischen Mietern und Vermietern, der Rechtssicherheit für beide Seiten schafft.
Weniger Zittern, mehr Zuversicht
Die anstehenden Änderungen im Mietrecht, insbesondere die Verlängerung der Mindestbefristung, sind ein klares Signal für mehr Mieterschutz und stabilere Wohnverhältnisse in Österreich. Mieter können sich auf eine längerfristige Planungsgrundlage freuen, während die Regierung weiterhin daran arbeitet, Wohnen als Grundrecht zu stärken und spekulative Tendenzen einzudämmen.
Quelle „AustriaAktuell.at“
Wohnen ist kein Luxus, sondern ein Recht!