Ab 1. September tritt in Österreich die 23. Novelle zum Führerscheingesetz (FSG) offiziell in Kraft.
Die Gesetzesänderung bringt spürbare Erleichterungen für Autofahrer und Berufskraftfahrer, setzt zugleich aber strengere Rahmendaten bei Prüfungsvergehen fest. Die Rechtsexpertin Ursula Zelenka vom ÖAMTC fasst die zentralen Anpassungen für Konsumenten zusammen.
Längere Fristen für Berufskraftfahrer
Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Führerscheinklassen C und D. Für Fahrer ab dem 60. Lebensjahr gilt fortan eine Befristung von fünf Jahren anstelle der bisherigen zweijährigen Verlängerungsfrist. Laut ÖAMTC-Juristin Ursula Zelenka bedeutet dies eine administrative Entlastung sowie weniger Behördenwege für langjährige Lenker.
Drei Jahre für Internationale Führerscheine
Eine deutliche Verlängerung gibt es ebenso beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen, das von rund 90 Staaten angewendet wird. Die Gültigkeit steigt von einem auf drei Jahre. Dies erleichtert Auslandsreisen spürbar. Internationale Dokumente nach anderen Übereinkommen, etwa für die USA oder Kanada, bleiben davon unberührt und behalten eine einjährige Gültigkeitsdauer.
Anpassungen bei Prüfungen und Dokumentenverlust
Auch die Abläufe rund um die Fahrprüfung verändern meinsam ihre Fristen: Nach einem negativen Prüfungsergebnis ist ein Wiederantritt bereits nach zwölf Tagen möglich. Im Gegenzug verdoppelt sich die Sperrfrist bei Täuschungsversuchen von neun auf 18 Monate.
Bei Verlust oder Diebstahl des Dokuments verlängert sich die Gültigkeit der Anzeigebestätigung als Fahrberechtigung von vier auf acht Wochen. Zudem gilt beim Verzicht auf die Lenkberechtigung: Ein vollständiger Verzicht erfordert die komplette Abgabe des Dokuments, während bei einem Teilverzicht ein neuer Führerschein für die verbleibenden Klassen ausgestellt wird.
Die 23. FSG-Novelle schafft praxisnahe Entlastungen bei Bürokratie und Verlängerungsfristen, schärft jedoch bei Unregelmäßigkeiten im Prüfungsverfahren nach. Fahrer profitieren vor allem von längeren Laufzeiten im Ausland und bei Lkw- sowie Bus-Klassen.
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