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Seit Jahresbeginn 2026 gelten für Bezieher von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe in Österreich deutlich strengere Vorgaben bezüglich des geringfügigen Zuverdienstes.

Aktuelle Erhebungen des Arbeitsmarktservice (AMS) zeigen nun erstmals im Detail, welche konkreten Auswirkungen die gesetzliche Verschärfung auf den heimischen Arbeitsmarkt hat.

Strenge Regeln seit Jahresbeginn

Vor dem Inkrafttreten der Reform nutzten rund zehn Prozent aller AMS-Kunden die Option, bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 Euro brutto im Monat hinzuzuverdienen. Dies ist mittlerweile bis auf wenige Ausnahmefälle verboten. Hauptziel der Maßnahme war es, Arbeitslose schneller in eine reguläre, vollversicherte Beschäftigung zu bringen.

Zunahme bei Vollzeitbeschäftigung

Die statistischen Auswertungen belegen erste Veränderungen: Ende November 2025 verzeichnete das AMS 332.888 Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe, von denen 27.631 einer geringfügigen Tätigkeit nachgingen. Sechs Monate später befanden sich etwa 10.300 dieser Personen in einer voll versicherungspflichtigen Anstellung. Das entspricht einem Plus von rund 1.200 Personen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres. Knapp 4.000 Betroffene wandelten ihr Dienstverhältnis direkt beim bisherigen Arbeitgeber um.

Erste Bilanz der AMS-Führung

AMS-Chef Johannes Kopf bewertet diesen Trend als ein erstes positives Signal der Neuorganisation. Dass mehr Menschen mit bisherigem Zuverdienst in ein vollversichertes Verhältnis gewechselt seien, davon rund 650 beim selben Dienstgeber, stellt aus Sicht der Arbeitsmarktverwaltung einen merklichen Teilerfolg dar.

Kehrseite der Reform

Dennoch offenbart die Statistik eine Kehrseite. Bis Ende Mai 2026 verloren rund 17.700 Menschen ihren geringfügigen Zuverdienst. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem zusätzlichen Rückgang von etwa 3.400 Betroffenen. Nur gut ein Drittel dieser Gruppe konnte in ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis wechseln, während knapp zwei Drittel weiterhin arbeitslos blieben – nun jedoch ohne die zusätzliche finanzielle Einnahmequelle.

Deutlicher Rückgang der Quoten

Der Anteil der AMS-Bezieher mit Nebenjob sank von Jänner bis Mai 2026 auf durchschnittlich 3,1 Prozent. Dies entspricht einem Rückgang um 5,9 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Nach dem Auslaufen weiterer Übergangsfristen Anfang Juli ging die Quote laut AMS-Angaben sogar auf 2,3 Prozent zurück. Betroffen von diesem Wandel sind vor allem Branchen wie der Tourismus, wirtschaftliche Dienstleistungen sowie der Handel.

Ungewisse Langzeitwirkung

Ob die Reform die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit nachhaltig verkürzt, lässt sich nach Angaben von Johannes Kopf derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Eine genaue Evaluierung der Hauptzielsetzung wird voraussichtlich erst im Jahr 2027 vorliegen.

Bestehende Ausnahmeregelungen

Das Regelwerk sieht spezifische Ausnahmen vor, unter denen ein geringfügiger Zuverdienst weiterhin zulässig bleibt. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, Personen ab dem 50. Lebensjahr, Menschen mit Behinderungen, Teilnehmer an längerfristigen AMS-Schulungen sowie Personen, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit neben ihrer Hauptbeschäftigung geringfügig tätig waren.

Die AMS-Reform zeigt gemischte Resultate. Während eine moderate Anzahl an Personen den Aufstieg in ein vollversichertes Dienstverhältnis vollzieht, verliert der Großteil der Betroffenen den Nebenverdienst ohne direkte Arbeitsmarktintegration. Ob die Reform die Verweildauer in der Arbeitslosigkeit effektiv senken kann, bleibt eine offene Frage für kommende Analysen.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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