Österreichs Straßen stehen vor einem digitalen und rechtlichen Umbruch. Die Bundesregierung hat eine umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie ein neues Gesetz für intelligente Verkehrssysteme auf den Weg gebracht.

Die Änderungen betreffen hunderttausende Pendler und Freizeit-Nutzer von E-Scootern, E-Bikes und Mopeds.

Strenge Promillegrenze und Helmpflicht für Scooter

Infrastrukturminister Peter Hanke (SPÖ) bezeichnet die Reform als wesentlichen Schritt zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Besonders für E-Scooter-Fahrer wird der Spielraum enger: Die erlaubte Alkoholgrenze sinkt von 0,8 auf 0,5 Promille. Damit wird die Angleichung an die Regeln für PKW-Lenker vollzogen. Zudem ist die Mitnahme von weiteren Personen oder sperrigen Gegenständen künftig strikt untersagt. Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr müssen ab Mai zwingend einen Helm tragen. Technisch werden Blinklichter und eine Klingel zur Pflicht, um die Sichtbarkeit und Warnfähigkeit im Stadtverkehr zu verbessern.

E-Mopeds werden zu echten Kraftfahrzeugen

Eine Zäsur gibt es für Besitzer von E-Mopeds. Diese Fahrzeuge werden ab Oktober rechtlich neu eingeordnet und vom Fahrradgesetz in das Kraftfahrgesetz überführt. Die Konsequenz: Das Fahren auf Radwegen ist ab diesem Zeitpunkt verboten. Stattdessen gelten dieselben Pflichten wie für klassische Motorroller – von der Zulassung und Versicherung über den Führerschein bis hin zur allgemeinen Sturzhelmpflicht für alle Altersgruppen. Bei den E-Bikes bleibt die Neuerung moderat: Hier wird die Helmpflicht lediglich für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 14. Lebensjahr festgeschrieben.

Kampf gegen den Transit-Ausweichverkehr

Ein zweiter Schwerpunkt der Reform betrifft die Digitalisierung. Durch das neue Gesetz für intelligente Verkehrssysteme werden Navigationsanbieter wie Google Maps oder Waze künftig gesetzlich verpflichtet, behördliche Sperren – insbesondere Abfahrtssperren für den Transitverkehr – in Echtzeit anzuzeigen. Damit soll verhindert werden, dass ortsunkundige Fahrer bei Staus auf den Autobahnen die umliegenden Dörfer verstopfen. Langfristig ist zudem geplant, dass Fahrgäste bis 2030 die Auslastung von öffentlichen Verkehrsmitteln vorab in ihren Apps einsehen können.

Datenschutz bei Videoüberwachung verschärft

Nach intensiven Debatten mit Datenschützern wurden die Regeln für Videoüberwachungssysteme an Stadteinfahrten präzisiert. Bildmaterial, das zur Verkehrsberuhigung oder Mautkontrolle erhoben wird, darf ausdrücklich nicht für sicherheitspolizeiliche Zwecke zweckentfremdet werden. Um die Privatsphäre der Bürger zu schützen, muss für jede installierte Kameralösung künftig eine individuelle Datenschutz-Folgenabschätzung vorgelegt werden.

Die kommende StVO-Novelle räumt mit Grauzonen auf und nimmt vor allem die Mikromobilität stärker an die Kandare. Während Scooter-Fahrer sich an strengere Sicherheitsregeln gewöhnen müssen, bedeutet die Umstufung der E-Mopeds das Ende ihrer Sonderrolle auf Radwegen. Die digitale Integration von Sperren in Navigationssysteme könnte zudem eine langjährige Forderung geplagter Anrainergemeinden an Transitrouten erfüllen.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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