Die österreichische Koalition biegt bei der Reform der Sozialhilfe für Geflüchtete auf die Zielgerade ein.
Wie aus Verhandlungskreisen bekannt wurde, steht ein weitreichendes Konzept kurz vor dem Abschluss, das finanzielle Leistungen für Asylberechtigte künftig drastisch an Integrationsleistungen knüpft. Wer sich nicht integriert, muss mit spürbaren Kürzungen rechnen.
Einigung auf dreijähriges Pflichtprogramm
Der Kern der Neuregelung basiert auf einem verpflichtenden Integrationsprogramm, das eine maximale Dauer von drei Jahren vorsieht. Während dieser Phase sollen Asylberechtigte nicht mehr wie bisher die volle Sozialhilfe erhalten. Stattdessen wird eine Wartefrist eingeführt, in der ein reduzierter Betrag ausgezahlt wird. Die genaue Höhe der Summe ist aktuell noch Gegenstand der finalen Abstimmungen.
Maximal 1.000 Euro im Monat als Basis
In politischen Kreisen kursiert derzeit eine Obergrenze von rund 1.000 Euro monatlich. Dies würde sich an der sogenannten Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts orientieren, die bereits für Teilnehmer von AMS-Kursen gilt. Aus Verhandlerkreisen verlautet jedoch, dass der tatsächliche Betrag am Ende auch noch geringer ausfallen könnte.
Konsequenzen bei Verweigerung von Kursen
Der Neos-Sozialsprecher Johannes Gasser stellte im Gespräch klar, dass der volle Betrag dieses neuen Integrationsgelds an strikte Pflichten gebunden ist. Dazu zählen insbesondere die lückenlose Teilnahme an Deutsch- und Wertekursen. Wird diese Mitwirkung verweigert, greifen harte Sanktionen, und das Geld wird stark gekürzt.
Ausnahmen für nicht arbeitsfähige Personen
Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Betreuungspflichten nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, soll sich laut Johannes Gasser nichts ändern. Diese Gruppe behält auch weiterhin direkt nach einem positiven Asylbescheid den vollen Anspruch auf die reguläre Sozialhilfe.
Fokus auf rasche Integration in den Arbeitsmarkt
Für alle arbeitsfähigen Geflüchteten gilt ab dem ersten Tag die Verpflichtung zur schnellstmöglichen Jobsuche. Angesichts von derzeit rund 48.000 arbeitslosen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten fordert Gasser, dass die Vermittlung durch das AMS oberste Priorität hat. Das Ziel sei klar definiert: Aus Empfängern von Sozialleistungen sollen rasch aktive Steuerzahler werden.
Regelung gilt auch für bestehende Fälle
Das VP-Integrationsministerium betont, dass die neuen Richtlinien nicht nur für zukünftige Flüchtlinge gelten. Auch bereits im Land befindliche Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte werden anhand ihres aktuellen Integrationsstatus eingestuft. Sie müssen entsprechend ihrem Sprachniveau in das Programm und die damit verbundene Wartefrist einsteigen.
Verhandlungen im Sozialministerium laufen noch
Das Zieldatum für das Inkrafttreten der Reform ist der 1. Jänner 2027. Während sich ÖVP und Neos bereits weitgehend einig sind, gibt es aus dem zuständigen SPÖ-Sozialministerium noch keine offizielle Bestätigung für einen finalen Abschluss. Dort verweist man darauf, dass man sich in Verhandlungen über ein Gesamtpaket befinde, welches auch die Kindergrundsicherung umfasst. Ein Teil der Reform soll jedoch bereits im Sommer-Ministerrat beschlossen werden.
Die geplante Reform der Sozialhilfe markiert einen Systemwechsel in der österreichischen Migrations- und Sozialpolitik. Durch das Prinzip von Leistung und Gegenleistung wird Integration zur zwingenden Voraussetzung für finanzielle Unterstützung. Ob das ambitionierte Zieldatum bis Januar 2027 hält, hängt nun entscheidend davon ab, ob die Koalitionspartner beim Gesamtpaket inklusive der Kindergrundsicherung rechtzeitig einen gemeinsamen Nenner finden.
Quelle „heute.at“
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