Die Europäische Union macht ernst im Kampf gegen Finanzkriminalität. Mit einem umfassenden Gesetzespaket werden Barzahlungen im geschäftlichen Bereich ab Mitte 2027 drastisch eingeschränkt. Während Münzen und Scheine im Geldbörserl erhalten bleiben, zieht Brüssel bei größeren Transaktionen eine klare Grenze.
Harte Grenze bei 10.000 Euro
Im Zentrum der neuen Verordnung steht ein fixes Limit: Zahlungen über 10.000 Euro in bar sind im Geschäftsverkehr künftig untersagt. Wer also plant, einen Neuwagen oder teuren Schmuck beim Händler bar zu bezahlen, muss sich auf diese Obergrenze einstellen. Beträge, die darüber hinausgehen, müssen zwingend digital abgewickelt werden.
Ausweispflicht ab 3.000 Euro
Bereits deutlich unter dem harten Limit greifen neue Kontrollmechanismen. Wer Beträge zwischen 3.000 und 10.000 Euro bar begleicht, muss sich künftig ausweisen. Händler sind verpflichtet, die Identität des Käufers festzuhalten. Diese Daten dienen der Rückverfolgbarkeit, um verdächtige Finanzströme im Nachhinein durch Behörden prüfen zu können.
Verschärfung bei Bankeinzahlungen
Nicht nur beim Ausgeben, auch beim Einzahlen wird der Spielraum enger. Wer ab 2027 eine Summe von 10.000 Euro oder mehr auf sein Bankkonto bringen möchte, steht in der Nachweispflicht. Ohne einen plausiblen Herkunftsnachweis, der belegt, woher das Geld stammt, wird die Einzahlung von den Kreditinstituten abgelehnt oder gemeldet.
Sicherheit gegen Kriminalität
Die EU-Kommission begründet diesen Schritt mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Auch die Umgehung von internationalen Sanktionen soll durch die mangelnde Anonymität großer Bargeldbeträge erschwert werden. Das Argument der Behörden: Ehrliche Käufer können für hohe Summen problemlos auf digitale Überweisungen zurückgreifen.
Ausnahme für Privatverkäufe
Ein wichtiger Punkt für viele Österreicher bleibt jedoch unverändert: Der private Bereich ist von der 10.000-Euro-Regel ausgenommen. Verkauft eine Privatperson ihren Gebrauchtwagen an eine andere Privatperson, darf der Kaufpreis auch weiterhin in unbegrenzter Höhe bar übergeben werden. Die neuen Vorschriften zielen primär auf den professionellen Handel ab.
Die Freiheit des Bargelds wird durch die neuen EU-Vorgaben spürbar beschnitten, betrifft aber vor allem den gewerblichen Sektor und hohe Summen. Ab 2027 wird Transparenz zur Pflicht, während das anonyme Bezahlen im großen Stil der Vergangenheit angehört.
Quelle“heute.at“
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