Österreichs Bürgerinnen und Bürger müssen sich auf die nächste Teuerungswelle einstellen.
Diesmal trifft die Preissteigerung den Bereich der Justiz: Ab dem 1. August werden zahlreiche Gerichts- und Justizgebühren im Land spürbar angehoben.
Mehrkosten bei Scheidungen und Grundbuchauszügen
Die Erhöhung betrifft ein breites Spektrum an behördlichen und gerichtlichen Leistungen. Unter anderem werden die Gebühren für Zivilgerichtsverfahren, Scheidungsverfahren sowie für die Ausstellung von Auszügen aus dem Grundbuch und dem Firmenbuch angehoben. Auch für Dokumentenkopien und weitere administrative Aufwände der Justiz müssen Antragsteller künftig tiefer in die Tasche greifen.
Gesetzliche Automatismus durch die Inflation
Grund für den aktuellen Preisanstieg ist eine gesetzlich verankerte Anpassung an die Entwertung des Geldes. Sobald der Verbraucherpreisindex seit der letzten Tarifanpassung um mehr als fünf Prozent steigt, greift eine automatische Anhebung der Gebühren. Diese Schwelle wurde laut Berichten der Tageszeitung Krone vor kurzem überschritten.
Kein politischer Handlungsspielraum für das Ministerium
Wie das österreichische Justizministerium mitteilte, erfolgt die Anpassung formell mittels einer Verordnung. Das Ressort hob hervor, dass diese Maßnahme rechtlich zwingend vorgeschrieben sei und den Behörden hierbei kein politischer Ermessensspielraum zustehe. Bereits im April des vergangenen Jahres waren die Gerichtsgebühren angehoben worden, nachdem sie davor über mehrere Jahre hinweg unverändert geblieben waren.
Kummulierter Preisanstieg von rund einem Drittel
Durch die erneute Maßnahme summiert sich die Erhöhung der Justizgebühren innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums auf insgesamt rund ein Drittel. Für Personen, die gerichtliche Dokumente oder Verfahren in Anspruch nehmen müssen, bedeutet dies eine erhebliche finanzielle Zusatzbelastung.
Die automatische Koppelung der Justizgebühren an den Verbraucherpreisindex führt in Zeiten hoher Inflation zu rasch aufeinanderfolgenden Preisanpassungen. Da der Gesetzgeber hierbei keinen Ermessensspielraum vorsieht, schlagen sich Indexsteigerungen ohne Verzögerung direkt in den Geldbörsen der Bürger nieder.
Quelle „heute.at“
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