©BKA/Andy Wenzel
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) schlägt ein neues Kapitel in der österreichischen Energiewende auf.

Mit dem beschlossenen Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz (EABG) greift der Minister konsequent durch, um langwierige bürokratische Hürden bei Energieprojekten abzubauen.

Ende des Stillstands bei Genehmigungen

In der Vergangenheit scheiterten ambitionierte Projekte zur Gewinnung erneuerbarer Energie immer wieder an bürokratischen Blockaden. Hattmannsdorfer macht nun eine klare Ansage: Die Errichtung von Windkraft- oder Wasseranlagen wird künftig per Gesetz als Vorhaben von überragendem öffentlichem Interesse eingestuft. Der Minister verdeutlicht die neue Prioritätensetzung mit einem prägnanten Vergleich. Die Versorgung von 20.000 Haushalten mit Strom sei wertvoller, als wenn die Haselmaus ihre Kinder an einem spezifischen Flussufer aufziehe. Dabei betonte der ÖVP-Politiker jedoch, dass er grundsätzlich Verständnis für Naturschutzanliegen habe.

Wettlauf gegen den steigenden Bedarf

Dass gehandelt werden muss, liegt für das Ministerium auf der Hand. Aufgrund der fortschreitenden Elektromobilität, dem vermehrten Einsatz von Wärmepumpen und der Elektrifizierung der Industrie wird der Strombedarf in Österreich massiv ansteigen. Auch die künstliche Intelligenz, die als enormer Stromfresser gilt, treibt diesen Trend voran. Der Minister appelliert daher an die Eigenverantwortung der Bevölkerung: Man könne nicht einerseits massiv Strom verbrauchen und gleichzeitig gegen den notwendigen Bau von Kraftwerken oder Stromleitungen demonstrieren.

Kürzere Wartezeiten bei Infrastrukturprojekten

Das zentrale Ziel des neuen Gesetzes ist die drastische Verkürzung der Genehmigungsverfahren. Hattmannsdorfer nennt konkrete Zahlen: Während Stromleitungen derzeit oft fünf bis sechs Jahre für eine Genehmigung benötigen, soll dieser Zeitraum künftig auf zwei bis drei Jahre reduziert werden. Das Einspruchsrecht für Umweltorganisationen bleibt zwar gewahrt, doch bei einer Güterabwägung soll die Energieversorgung im Zweifelsfall Vorrang haben. Jeder Monat der Verzögerung koste die Bürger am Ende bares Geld.

Flexibilität bei Ausbauzielen für Länder

Trotz des einheitlichen Gesetzes bleiben die Bundesländer in der Umsetzung flexibel. 27 Terawattstunden an zusätzlicher Energie sollen bis 2030 erreicht werden. Der Minister betont, dass die Anforderungen je nach geografischer Gegebenheit stark variieren – ein Bergland habe andere Voraussetzungen für den Ausbau als eine flache Region. Daher sollen die Länder selbst entscheiden, ob vor Ort Wind-, Wasser-, Sonnenkraft oder Geothermie den effektivsten Beitrag leisten können.

Das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungs-Gesetz markiert einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Energiepolitik. Mit der gesetzlichen Verankerung des Vorrangs für die Energieversorgung schafft Minister Hattmannsdorfer die Basis, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen und ausländischen Stromimporten zügig zu reduzieren und mittelfristig die Preise zu stabilisieren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neue gesetzliche Lage in der Praxis bewähren wird, doch der rechtliche Rahmen für eine Beschleunigung steht nun fest.

Quelle“heute.at“

Sicherheit für das Netz, Energie für die Zukunft.

Von admin

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