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Viele Arbeitnehmer verlängern ihren Sommerurlaub gerne mit angesammelten Stunden. Wer während des Zeitausgleichs krank wird, erlebt jedoch meist eine böse Überraschung. Anders als beim regulären Erholungsurlaub werden Krankheitstage während des Zeitausgleichs rechtlich grundsätzlich nicht gutgeschrieben.

Stunden gelten trotz Krankheit als konsumiert

Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (OGH) gilt eine klare Regelung: Wer in einem vereinbarten Zeitausgleich erkrankt, erhält die freien Stunden oder Tage nicht zurück. Die Ursache liegt in der rechtlichen Definition. Während des Zeitausgleichs besteht von vornherein keine Arbeitspflicht. Eine Erkrankung verhindert daher rechtlich gesehen keine Arbeitsleistung, weshalb das Zeitguthaben trotz der Arbeitsunfähigkeit abgebaut wird.

Der entscheidende Unterschied zum Urlaub

Zwischen Erholungsurlaub und Zeitausgleich besteht ein wesentlicher Unterschied. Erkrankt jemand während des Urlaubs und dauert diese Krankheit länger als drei Kalendertage, werden die Urlaubstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht verbraucht und wieder gutgeschrieben. Für den Zeitausgleich existiert eine solche gesetzliche Bestimmung hingegen nicht.

Gewerkschaft warnt vor Unwissenheit

In der Praxis führt diese Rechtslage regelmäßig zu Enttäuschungen. ÖGB-Arbeitsrechtsexpertin Verena Weilharter betont, dass viele Beschäftigte fälschlicherweise davon ausgehen, eine Krankheit unterbreche den Zeitausgleich analog zum Urlaub. Wer über Monate Überstunden ansammelt und sich auf die Erholung freut, empfindet den Verlust des Zeitguthabens oft als ungerecht. Umso entscheidender ist es für Arbeitnehmer, die eigenen Rechte zu kennen und sich bei Unklarheiten rechtzeitig an die zuständige Gewerkschaft oder den ÖGB zu wenden.

Der Zeitausgleich bietet Flexibilität, birgt im Krankheitsfall jedoch ein oft unterschätztes Risiko. Da Erkrankungen den Abbau von Guthabenstunden nicht stoppen, sollten Beschäftigte diese rechtliche Besonderheit bei ihrer Tages- und Urlaubsplanung stets berücksichtigen.

Quelle „heute.at“

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Von admin

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